Gut zu wissen: Informationen rund um den Umzug ins Pflegeheim
Wer sich mit dem Umzug in eine Pflegeeinrichtung auseinandersetzt, hat meist viele Fragen und muss eine Reihe wichtiger Entscheidungen treffen – manchmal in sehr kurzer Zeit. Auf den folgenden Seiten haben wir hilfreiche Informationen für Sie zusammengestellt, die Sie bei jedem Schritt unterstützen.
Wichtig: Vor der Entscheidung mit den Pflegebedürftigen sprechen!
Die Entscheidung für den Umzug in eine Pflegeeinrichtung ist nie leicht – weder für die Pflegebedürftigen noch für ihre Angehörigen. Umso wichtiger ist es, dass sie von allen Beteiligten gemeinsam getroffen wird. Sprechen Sie daher vor der Anmeldung unbedingt mit den Pflegebedürftigen und stellen Sie sicher, dass der Umzug ins Pflegeheim auch gewollt ist.
Finanzierung planen: Die Kosten für einen Pflegeplatz im Überblick
Wieviel kostet ein Pflegeplatz? Diese Frage wird von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen fast immer gestellt. Sie lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten. Die Kosten sind abhängig von der Art des Pflegeplatzes und vielen weiteren Faktoren, die wir Ihnen hier kurz vorstellen möchten.
Wer zahlt was?
Ganz grob gilt bei den Kosten für einen Pflegeplatz: Ein Drittel übernimmt die Pflegeversicherung, zwei Drittel müssen als sogenannter Eigenanteil selbst finanziert werden.
Der Eigenanteil umfasst die Kosten für Unterkunft, Hauswirtschaft und Verpflegung sowie einen Teil der Pflegekosten. Die Pflegeversicherung zahlt den verbleibenden Teil der Pflegekosten. Der Anteil der Pflegeversicherung steigt abhängig vom Pflegegrad und von der Dauer des Leistungsbezuges. Das heißt: Je höher der Pflegeaufwand und je länger der Heimaufenthalt, desto mehr zahlt die Pflegeversicherung.
Wie setzen sich die Kosten für einen Pflegeplatz zusammen?
Die Kosten für einen Pflegeplatz setzen sich aus acht verschiedenen Positionen zusammen: den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, einem Investitionskostenanteil sowie den Pflegekosten, die wiederum mehrere Faktoren beinhalten.
Die Kosten für die Pflege werden anteilig von der Pflegeversicherung übernommen. Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich nach dem Pflegegrad des/der Pflegebedürftigen und der Dauer des Bezugs von Leistungen für vollstationäre Pflege nach §43 SGB XI. Eine genaue Aufschlüsselung können Sie hier als PDF downloaden.
Wie lassen sich die Kosten im Detail aufschlüsseln?
Die Kosten für einen Pflegeplatz lassen sich folgendermaßen in Detail aufgliedern:
1. Investitionskosten
- Kosten für Gebäude und Haustechnik
- Anschaffung, Wartung und Instandhaltung der Ausstattung
- Finanzierungskosten
Die Investitionskosten lassen sich mit der „Netto-Kaltmiete“ einer Wohnung vergleichen. Der Investitionskostensatz wird mit dem Sozialhilfeträger vereinbart und ist verbindlicher Bestandteil der Vergütungsvereinbarung.
2. Unterkunft
- Allgemeine Kosten für Betrieb und Verwaltung
- Kosten für Heizung, Strom, Reinigung, Wäscherei, Hausmeister, Gartenpflege etc.
Die Unterkunftskosten lassen sich mit den „Betriebskosten“ einer Wohnung vergleichen. Die Höhe der Unterkunftskosten wird mit den Pflegekassen in den Vergütungsvereinbarungen verhandelt.
3. Verpflegung
- Lebensmittelkosten
- Betriebsmittelkosten
- Kosten für Küchenpersonal und Hausservice
Die Höhe der Verpflegungskosten wird mit den Pflegekassen in den Vergütungsvereinbarungen verhandelt.
4. Ausbildungskosten
- Anteilige Beteiligung der Bewohner*innen an den Ausbildungskosten für Pflegefachkräfte
Die Umlage der Ausbildungskosten ist seit 2020 gesetzlich festgelegt. Die Ausbildungskosten werden mit den Pflegekassen in den Vergütungsvereinbarungen mitverhandelt.
Hinweis: Die Kosten für die Positionen 1 bis 4 sind für alle Bewohner*innen gleich hoch – unabhängig von ihrem Pflegegrad und gleichgültig, ob sie sich in Kurzzeit- oder Vollzeitpflege befinden.
5. Pflegekosten
- Personal- und Sachkosten für Pflege und soziale Betreuung allgemein
- Personal- und Sachkosten für Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter
- Kosten für Grundpflege inkl. Sachkosten
- Kosten der Behandlungspflege inkl. Medikamentenversorgung und Organisation der medizinischen Versorgung
- Kosten für Hilfen zur Bewältigung körperlicher und mentaler Unselbständigkeit
Die Höhe der Investitionskosten werden mit dem örtlichen Sozialhilfeträger verhandelt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Ausbildung und Pflege und Betreuung werden mit den Pflegekassen verhandelt und in Vergütungsvereinbarungen vertraglich geregelt.
Hinweis: Für die Personalbemessung (PeBeM) gilt seit Juli 2023 eine bundesweite einheitliche Personalbemessungsgrundlage. Mehr dazu finden sie hier.
Was übernimmt die Pflegekasse?
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für Pflegeleistungen und Hilfsmittel (s.o.). Die Kostenübernahme muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Daraufhin wird die Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MD) geprüft. Seit 2017 wird die Pflegebedürftigkeit in fünf Pflegegrade eingeteilt (1 = geringer Pflegebedarf, 5 = hoher Pflegebedarf). Allgemein gilt: Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit steigt auch die Höhe der Leistungen.
Ab Pflegegrad 2 wird vom MD in der Regel eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung ausgestellt. Sie bestätigt, dass ein Heimaufenthalt für die pflegebedürftige Person erforderlich ist. Die Pflegeeinrichtung kann ihre Leistungen dann direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Mehr Zuschuss bei längerem Leistungsbezug
Die Zuschüsse der Pflegekassen steigen, je länger eine Person Leistungen bezieht. Die Spanne reicht von anfänglich 5 % bis hin zu 70 % nach 36 Monaten Leistungsbezug. Dieser Zuschuss verringert den Eigenanteil. Die höchsten Heimkosten hat man bei Einzug zu zahlen.
Was tun, wenn das Geld nicht reicht?
Reichen das eigene Einkommen (z. B. Rente) oder das vorhandene Vermögen nicht aus, um den Eigenanteil zu zahlen, kann Unterstützung beantragt werden:
1. Grundsicherung im Alter
Sie kann beantragt werden, wenn das eigene Einkommen/Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Bei der Grundsicherung werden alle eigenen Einkünfte angerechnet und bis zum festgelegten Grundsicherungsbetrag aufgestockt. Wer Grundsicherung erhält, darf über ein kleines sogenanntes Schonvermögen verfügen, das nicht angerechnet wird. (10.000 € bei Alleinstehenden, 20.000 € bei Paaren).
Mehr Infos hier
2. Hilfe zur Pflege
Sie kann beantragt werden, wenn das eigene (Renten-)Einkommen nicht für die Pflegekosten reicht. Auch bei der Hilfe zur Pflege gibt es ein Schonvermögen, das nicht in die Berechnung einfließt. Es umfasst Geldwerte bis 10.000 €, bestimmte Kapitalanlagen zur Altersvorsorge sowie selbstgenutzten (z. B. vom Ehepartner) Immobilienbesitz.
Mehr Infos hier
Wann sollten die Anträge gestellt werden?
Pflegebedürftige oder deren Angehörige sollten am besten ca. vier Wochen vor dem geplanten Umzug ins Pflegeheim zu ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse Kontakt aufnehmen. Wer nicht pflegeversichert ist oder Hilfe zur Pflege beantragen will, muss sich an das Sozialamt des letzten Wohnsitzes wenden. Es kann die Heimnotwendigkeit auch durch das Gesundheitsamt feststellen lassen. Anträge beim Sozialhilfeträger sollten möglichst frühzeitig gestellt werden, sodass beim Einzug noch das volle Schonvermögen vorhanden ist. Die Bearbeitung der Anträge beim Sozialhilfeträger kann bis zu 6 Monate dauern.
Wie hoch sind die Kosten für die vollstationären Pflege?
Vollstationäre Pflege kann von Menschen ab Pflegegrad 2 beansprucht werden, die im Alltag auf die Hilfe anderer angewiesen sind. In unserer Einrichtung können wir sowohl Menschen mit leichten körperlichen oder kognitiven Einschränkungen bis hin zu Menschen mit anspruchsvollem Pflege- und Betreuungsbedarf dauerhaft versorgen. Die Höhe der Gesamtkosten sowie des von Ihnen zu tragenden Eigenanteils entnehmen Sie bitte nachfolgender Kostenübersicht:
Kostenübersicht vollstationäre Pflege
Der Eigenanteil ist für alle Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch. Ja nach Dauer des Leistungsbezugs zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss auf die Pflegeleistung, was den effektiven Eigenanteil in drei Stufen mindert. Bei Einzug ist der Eigenanteil daher am höchsten.
Wie hoch sind die Kosten für die Kurzzeitpflege?
Um pflegende Angehörige für eine gewisse Zeit zu entlasten, gibt es unsere Kurzzeitpflege. Sie umfasst die stationäre Pflege für einen festgelegten Zeitraum. Unsere Kurzzeitpflege ist darauf ausgelegt, Selbstständigkeit, Mobilität und soziale Integration der Pflegebedürftigen zu erhalten und eine Rückkehr ins häusliche Umfeld zu ermöglichen. Anspruch auf Kurzzeitpflege haben alle, bei denen mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Wie lange die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden kann, ist abhängig davon, wann die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde:
- Vor mehr als 6 Monaten = Anspruch auf maximal 8 Wochen Kurzzeitpflege und maximal Anspruch auf 3.386 Euro als Zuschuss für die Pflegeleistung
- Vor weniger als 6 Monaten = Anspruch auf maximal 4 Wochen Kurzzeitpflege und maximal Anspruch auf 1.774 Euro als Zuschuss für die Pflegeleistung
Der von Ihnen zu tragende Eigenanteil ist abhängig von der Höhe des Pflegegrades, denn die Pflegekasse bezuschusst nur die Pflegeleistungen mit einem fixen Pauschalbetrag. Das heißt: Je höher der Pflegegrad, desto höher fällt Ihr Eigenanteil aus. Die Höhe der Gesamtkosten entnehmen Sie bitte nachfolgender Kostenübersicht:
Muss auch bei Abwesenheit voll gezahlt werden?
Ob Urlaub oder Krankenhausaufenthalt: Wenn ein*e Bewohner*in für begrenzte Zeit außerhalb unserer Einrichtung lebt, reduziert sich das Heimentgelt. Dies geschieht ab dem vierten vollen Tag der Abwesenheit und betrifft die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Pflege.
Für Empfänger von Leistungen der Pflegekasse richtet sich die Höhe der Minderung nach den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen des Landes Schleswig-Holstein. Für Selbstzahler*innen ist die Möglichkeit zur Minderung des Heimentgeltes im Vertrag mit der Einrichtung geregelt.
Gute Entscheidung: Ihre Anmeldung im Haus im Park
Wir freuen uns, wenn Sie bei uns einziehen wollen. Bevor Sie sich verbindlich bei uns anmelden, sollten Sie alle Möglichkeiten nutzen, sich über unsere Einrichtung zu informieren. Gerne vereinbaren wir dazu einen persönlichen Besichtigungstermin oder senden Ihnen Informationsmaterial zu. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt zu uns auf.
Unser Tipp: Kurzzeitpflege zum Probewohnen nutzen
Die Kurzzeitpflege dient dazu, pflegende Angehörige für einige Tage oder Wochen zu entlasten. Der befristete Aufenthalt gibt ihnen gleichzeitig die Möglichkeit, unser Haus kennenzulernen und sich ganz in Ruhe zu entscheiden.
Ihre Anmeldung
Wenn Sie sich bereits entschieden haben, können Sie sich direkt anmelden. Nutzen Sie dazu einfach unser Anmeldeformular. Bitte beachten Sie: Es handelt sich um eine verbindliche Anmeldung. Alle wichtigen Fragen (z. B. Finanzierung, Zustimmung der/des Pflegebedürftigen) sollten geklärt sein. Wir führen keine Wartelisten und informieren Sie, sobald ein Platz frei wird. Dies kann auch kurzfristig geschehen.
Wenn Sie das Formular auf Papier ausdrucken und per Hand ausfüllen wollen, können Sie es sich alternativ auch als PDF downloaden.
Wurzeln schlagen: Infos zum Umzug von A bis Z
Sie haben Ihre Entscheidung für das Haus im Park getroffen? Dann heißen wir Sie gerne herzlich willkommen. Sicher haben Sie vor dem Einzugstermin noch viele organisatorische Fragen. Deshalb geben wir Ihnen hier von A bis Z wertvolle Hinweise zu den Angeboten, Abläufen und Strukturen in unserem Haus. Für weiteren Fragen rund um den Einzug stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Abwesenheit
Wohnt ein*e Bewohner*in für begrenzte Zeit außerhalb unserer Einrichtung, z. B. wegen eines Krankenhausaufenthaltes, muss für diese Zeit nicht das volle Heimentgelt gezahlt werden. Ab dem vierten vollen Tag der Abwesenheit wird für Verpflegung, Unterkunft und Pflege ein geringeres Entgelt berechnet
Alltagsbegleiter
Der Begleitende Dienst bemüht sich um einen sinnvollen Tagesablauf unserer Bewohner*innen und stellt ihnen eine Vielzahl von Einzel- und Gruppenangeboten bereit. Die Angebote dienen der Beschäftigung und sollen unter anderem die Mobilität, die motorische Fähigkeiten und die soziale Integration verbessern. Sie erzielen eine körperliche, geistige und psychische Vitalisierung und unterstützen damit die Pflege. Das Angebot des Begleitenden Dienstes orientiert sich an den Bedürfnissen der Bewohner*innen und wird eng mit dem Pflegeteam abgestimmt.
Apotheke
Das Haus im Park arbeitet mit Norderstedter Apotheken zusammen. Die von unseren Bewohner*innen benötigten Medikamente werden entsprechend der ärztlichen Verordnung beschafft und verabreicht. Siehe auch: Medikamente
Ärzt*innen
Haus-, Zahn und Fachärzt*innen sind wichtige Vertrauenspersonen. Deshalb können unseren Bewohner*innen selbstverständlich ihre Haus- oder Fachärzt*innen frei wählen. Allerdings ist dabei sicherzustellen, dass die gewünschten Ärzt*innen mindestens gelegentlich zu Hausbesuchen bereit sind. Nur so kann eine gute medizinische Versorgung gewährleistet werden, ohne die Bewohner*innen unnötig durch Transporte zu belasten. Es gibt Kooperationen mit verschiedenen Haus- und Fachärzten
Aufenthaltsräume
Siehe: Tagesräume
Ausbildungskosten
Die Ausbildungskosten sind eine anteilige Beteiligung der Bewohner*innen an den Ausbildungskosten für Pflegefachkräfte. Sie sind seit 2020 gesetzlich festgelegt.
Ausflüge
Mehrmals im Jahr bieten wir unseren Bewohner*innen die freiwillige Teilnahme an Ausflügen an. Meist handelt es sich dabei um Busausflüge zu sehenswerten Orten in der Region. Die Fahrten werden direkt von uns oder in Zusammenarbeit speziellen Reiseunternehmen organisiert und sind so weit wie möglich barrierefrei.
Auskünfte
Siehe Datenschutz
Barbetrag
Als wird die monatlich zur Verfügung stehende Geldmenge bezeichnet, mit der Bewohner*innen sich persönliche Bedürfnisse und Wünsche finanzieren können. Dazu zählen z. B. Genussmittel, besondere Getränke, individuelle Körperpflegemittel sowie kleine Anschaffungen, Geschenke, der Friseurbesuch, die Zuzahlung zu Medikamenten und vieles mehr. Die Höhe des auszuzahlenden Barbetrages ist gesetzlich festgelegt und wird jährlich angepasst. Bis zur Umbenennung im Jahre 1982 wurde der Barbetrag „Taschengeld“ genannt. Siehe auch: Verwahrgeldkonto Taschengeld
Barzahlung
Ob Friseurbesuch, Fußpflege oder Medikamente: Wer den Umgang mit Bargeld vermeiden will, kann die Bezahlung auch über das Verwahrgeldkonto abwickeln. In diesem Falle rechnet der Dienstleister mit der Verwaltung ab, die den Betrag dann vom Konto der Bewohner*in einzieht.
Begleitdienste
Begleitdienste sollen den Bewohner*innen helfen, ihre täglichen Aktivitäten zu bewältigen und ihre Lebensqualität zu verbessern. Sie können z. B. darin bestehen, Bewohner*innen bei Spaziergängen zu begleiten, sie zu Arztterminen zu bringen oder einfach nur Gesellschaft zu leisten. Die Leistungen können von professionellen oder ehrenamtlichen Kräften erbracht werden. Sie sind bei Bedarf anzufragen und in der Regel privat zu finanzieren.
Behandlungspflege
Zur Behandlungspflege zählen gemäß SGB V alle pflegerischen Tätigkeiten, die auf ärztliche Anordnung zu
erbringen sind. Dazu zählen unter anderem Wundversorgung, Verbandwechsel, Medikamentengabe oder
Blutdruckmessung, die Assistenz bei der Diagnose und vieles mehr. Im Gegensatz dazu wir die grundlegende
Versorgung – z. B. die Körperpflege – als „Grundpflege“ bezeichnet.
Die individuell durchzuführenden Maßnahmen der Behandlungspflege werden mit den behandelnden Ärzt*innen
abgestimmt. Qualifiziertes Pflegefachpersonal zur Durchführung der Maßnahmen steht in unserer
Einrichtung selbstverständlich zur Verfügung. Ziel der Behandlungspflege ist es, die individuelle
Lebensqualität bestmöglich zu erhalten und fördern. Bewohner*innen, Angehörige oder Bezugspersonen
werden über Sinn, Zweck und Durchführung der Maßnahmen informiert. Um die Pflegemaßnahmen bedarfsgerecht
anzupassen, werden die Beobachtungen aller Pflegebeteiligten regelmäßig abgefragt und in die Planung
einbezogen.
Behandlungspflege
Zur Behandlungspflege gehören alle Leistungen, die Pflegefachkräfte auf ärztliche Anordnung erbringen. Dazu zählen Wundversorgung, Verbandwechsel, Medikamentengabe, Blutdruck-/Blutzuckermessung, ärztliche Assistenz etc.
Bekleidungsgeld
Das Bekleidungsgeld ist eine Leistung der Sozialhilfe und dient dazu, bedürftigen Personen die Anschaffung von Bekleidung und Schuhen zu erleichtern. Die Höhe des Bekleidungsgeldes wird vom Sozialhilfeträger individuell festgelegt und monatlich als Erhöhung des Barbetrages ausgezahlt.
Beschwerden & Kritik
Zufriedene Bewohner*innen, Angehörige und Bezugspersonen sind unser Ziel. Deshalb haben wir immer ein offenes Ohr für Ihre Kritik und Ihre Anregungen. Sie helfen uns dabei, immer besser zu werden. Am besten richten Sie Ihre Kritik direkt an unsere Mitarbeiter*innen. Alternativ steht Ihnen unser Beschwerdebriefkasten im Eingangsbereich zur Verfügung. Hier können Sie Ihre Kritik auch anonym oder außerhalb der Dienstzeiten einwerfen. Ihre Beschwerden und Anregungen werden sofort an unsere Führungskräfte weitergeleitet. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, sich mit Ihrer Kritik auch direkt an unsere Hausleitung zu wenden.
Besichtigung
Sie interessieren sich für einen Pflegeplatz im Haus im Park und möchten uns, unsere Einrichtung und unser Pflegekonzept zuvor kennenlernen? Dann nutzen Sie die Möglichkeit einer Besichtigung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besichtigungstermin. Wir freuen uns auf Sie.
Besuch und Besuchszeiten
Das Haus im Park ist zu jeder Zeit für Besucher*innen geöffnet. Sollten Sie das Haus mit einer/m
Bewohner*in verlassen wollen – zum Beispiel für einen Verwandtenbesuch oder Spaziergang – geben Sie
zuvor bitte einer/m Mitarbeite*in des Wohnbereiches Bescheid.
Wichtige Hinweise: Bitte versuchen Sie, während Ihres Besuchs jeden unnötigen Lärm zu vermeiden. Dies
gilt insbesondere in der Nacht sowie während der Mittagsruhe zwischen 13.00 und 14.00 Uhr. Besuche
innerhalb der der Nachtruhe von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr sind bei der zuständigen Nachtwache anzumelden.
Weitere Informationen zum Verhalten in unserem Haus finden Sie in unserer Hausordnung, die in jedem
Wohnbereich aushängt.
Betreuung
Siehe: Betreuungskräfte
Siehe: Gesetzliche Betreuung
Betreuungskräfte
Rund 60 qualifizierte Mitarbeiter*innen aus Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft und Verwaltung sorgen dafür, unseren Bewohner*innen so lange wie möglich ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Sie werden aktiv von Auszubildenden, Praktikant*innen und Ehrenamtler*innen unterstützt. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, unseren Bewohner*innen ein Zuhause mit familiärer Atmosphäre zu bieten.
Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung äußert eine Person ihren Willen, wer ihre Betreuung übernimmt, wenn sie
infolge einer Krankheit ganz oder teilweise außer Stande ist, ihre Angelegenheiten und Besorgungen
selbst zu erledigen bzw. Entscheidungen eigenständig zu treffen, und keine gültigen oder ausreichenden
Vollmachten vorliegen
Diese Willenserklärung ist schriftlich niederzulegen. Liegt keine Vollmacht vor, kann eine solche
Verfügung dem Betreuungsgericht die Wahl des Betreuers erleichtern. So können sie beispielsweise auch
die Betreuung durch einen fremden Berufsbetreuer vermeiden..
Um frühzeitig verbindliche Regelungen für Betreuung und Versorgung zu treffen, bieten wir Beratungen zur
gesundheitlichen Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase gemäß § 132g Abs. 3 SGB V an.
Eine Vorlage für eine Betreuungsverfügung finden Sie unter Downloads
Bettwäsche, Handtücher & Co.
Bettwäsche, Handtücher, Waschhandschuhe etc. werden in der Regel vom Haus gestellt und von unserem Wäscheservice gewaschen. Sollten Sie eigene Bettwäsche oder Handtücher mitbringen wollen, sprechen Sie zuvor mit unseren Mitarbeiter*innen.
Bewohner*innen- Zimmer
Unseren Bewohner*innen stehen rund 20 m² große, wohnlich gestaltete Zimmer zur Verfügung. Alle Bewohner*innenzimmer verfügen über ein barrierefreies Duschbad, sowie über große, bodentiefe Fenster mit Blick ins Grüne. Bewohner*innen im Erdgeschoss haben sogar einen direkten Zugang zum Garten. In jedem Zimmer gehören Pflegebett, Nachtschrank, Tisch, Stühle, Kleiderschrank und Vorhänge zur Standardeinrichtung. Zur individuellen Gestaltung der Zimmer können Möbel, Bilder und Dekoartikel selbst mitgebracht werden.
Bezugspflege
Jeder Mensch hat das Bedürfnis nach Nähe und Kontakt zu anderen Menschen. Im Haus im Park arbeiten wir nach dem Konzept der Bezugspflege. Dabei wird ein besonderer Wert auf die Beziehung zwischen der/dem Pflegebedürftigen und der zuständigen Pflegekraft gelegt. Das heißt: Anders als in der Funktionspflege steht den Bewohner*innen immer ein*e feste*r Ansprechpartner*in zur Verfügung. Sie wendet die im Vorfeld festgelegten Pflegemaßnahmen an und kann sie bei Bedarf mit Hilfskräften oder Pflegehelfer*innen durchführen. Durch eine feste Bezugspflegekräfte wird sichergestellt, dass Bewohner*innen die notwendige Nähe zu einer Bezugsperson erleben und ihre individuellen Fähigkeiten und Vorlieben bei jeder Tätigkeit einfließen lassen können.
Biografie
Jeder Mensch möchte als Persönlichkeit wahrgenommen werden und sich wertvoll fühlen. Um dieses Gefühl entstehen lassen zu können, braucht es Vertrautheit. Deshalb ist es für uns und unsere Mitarbeiter*innen wichtig, die Biografie unserer Bewohner*innen zu kennen. Das gilt vor allem für Bewohner*innen mit demenziellen Erkrankungen, die allmählich den Bezug zur Wirklichkeit verlieren. Hier ist die Kenntnis der Biografie ist eine wesentliche Grundlage für die Pflege und Betreuung und muss in die Planung von Pflegemaßnahmen einbezogen werden. Dabei können Sie uns helfen, indem Sie den Biografie-Bogen ausfüllen, den Sie vor dem Einzug erhalten haben. Ergänzend dazu wird sich die zuständige Bezugspflegekraft bei Ihnen melden, um ausführliche Informationen zur Biografie zu sammeln. Auch hier freuen wir uns über Ihre Unterstützung.
Biografie-Bogen
Siehe: Biografie
BringLiesel
BringLiesel ist ein Lieferdienst, bei dem unsere Bewohner*innen Artikel des täglichen Bedarfs bestellen können. BringLiesel beliefert deutschlandweit über 1.500 Pflegeeinrichtungen und hält ein großes Sortiment bereit, das mehr als 1.200 Produkte umfasst. www.bringliesel.de
Datenschutz, Auskünfte, Schweigepflicht
Die Mitarbeiter*innen unseres Hauses sind verpflichtet, sich an die Datenschutzverordnungen und die Schweigepflicht zu halten. Alle persönlichen Daten und Informationen sind vertraulich und dürfen nur an bestimmte Personen weitergegeben werden. Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Angehörigen, Bekannten und Freunden der pflegebedürftigen Person. Nur die Pflegebedürftigen selbst oder ihre gesetzlichen Vertreter können Pflegekräfte und andere Menschen davon entbinden. Das kann schriftlich oder mündlich geschehen, am besten unter Zeugen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, wenn wir Ihnen nur dann Auskünfte erteilen, wenn wir sicher sein können, dass wir Sie informieren dürfen. Das gilt insbesondere bei telefonischen Anfragen.
Demenz
Demenz ist eine fortschreitende Erkrankung des Gehirns, bei der die geistigen Fähigkeiten immer mehr nachlassen. Bisher gibt es keine kausale Therapie gegen Demenz. In der Pflege demenziell erkrankter Menschen geht es vor allem darum, Lebensqualität und Selbstbestimmung der Betroffenen zu erhalten und zu fördern. Als Senioreneinrichtung mit Demenzschwerpunkt ist das Haus im Park auf die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz spezialisiert.
Direkte Pflege
s. Grundpflege
Ehrenamt
Viele Ehrenamtler*innen stellen uns ihre Zeit, ihre Energie und ihre Fähigkeiten zur Verfügung. Dafür sind wir sehr dankbar. Ehrenamtliches Engagement ist eine wichtige Stütze unserer Arbeit – und sie ist wertvoll für unsere Bewohner*innen. Ganz gleich, ob es sich um Besuche, Gespräche und Spaziergänge, die Begleitung zu Kulturveranstaltungen oder um kleine Handreichungen im Alltag handelt – oder einfach darum, Zeit mit unseren Bewohner*innen zu verbringen. Wenn Sie Interesse haben, ehrenamtlich aktiv zu werden und verantwortungsvoll für Menschen in unserer Region da zu sein, besuchen Sie die Seite https://www.ehrenamt-norderstedt.de/. Hier finden Sie Kontakte und Angebote rund um das Ehrenamt.
Eigenanteil
Wie in jeder Senioren- oder Pflegeeinrichtung ist für den Pflegeplatz in unserem Haus ein Eigenanteil zu zahlen. Dieser umfasst z. B. die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten für Gebäude und Personal. Die Kosten für die Pflege werden ab Pflegegrad 2 anteilig von der Pflegeversicherung übernommen. Der Zuschuss der Pflegekasse steigt mit höherem Pflegegrad.
Hinweis: Reicht das monatliche Einkommen nicht aus, um die Kosten für einen Pflegeplatz zu zahlen, können Sie unter Umständen bei einem Sozialhilfeträger Unterstützungsleistungen wie "Hilfe zur Pflege" oder "Sicherung im Alter" beantragen.
Einzug und Eingewöhnung
Ein- und Auszug unserer Bewohner*innen folgen einfachen und klaren Regeln, die Sie bei uns erfragen können und über die wir Sie bei Vertragsabschluss informieren. Um sicherzustellen, dass sich unserer Bewohner*innen bei uns wohlfühlen, führen die Mitarbeiter*innen unseres Begleitenden Dienstes regelmäßige Befragungen bei unseren Bewohner*innen durch – insbesondere in der Eingewöhnungsphase.
Entlastungsbetrag
Gemäß § 45b SGB XI können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 können einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro pro Monat erhalten. Dieser kann z. B. eingesetzt werden, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Der Entlastungsbetrag wird als reine Sachleistung gewährt und ist zweckgebunden. Dabei gilt das Kostenerstattungsprinzip: Sie müssen die Leistung zunächst selbst bezahlen und können die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen um den Betrag erstattet zu bekommen.
Ergotherapie
Ergotherapie ist eine Behandlungsform, mit der die Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit körperlich oder geistig eingeschränkter Personen im Alltag erhalten oder wiederhergestellt werden soll. Die Behandlung wird von ausgebildeten Ergotherapeuten durchgeführt.
Ernährung
Ein gutes Pflegekonzept beginnt bei der Ernährung. Das gilt besonders bei älteren Menschen, deren Nährstoffbedarf sich mit der Zeit verändert. Während ihr Energiebedarf immer mehr sinkt, bleibt ihr Bedarf an Vitaminen und Mineralien gleich oder steigt sogar. Ausgewogene und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Mahlzeiten fördern nachweislich die Gesundheit und steigern das Wohlbefinden. Aus diesem Grunde beobachten wir das Essverhalten unserer Bewohner*innen. Wir ermitteln persönliche Vorlieben sowie den täglichen Bedarf und gehen darauf ein. Dabei werden wir von den Mitarbeiter*innen unserer hauseigenen Küche optimal unterstützt. Damit es allen schmeckt, fragen wir unsere Bewohner*innen regelmäßig nach ihren Essenswünschen und lassen ihre Anregungen in den Speiseplan einfließen. Die Speisepläne für jede Woche hängen gut sichtbar auf den Wohnbereichen aus.
Hilfe bei Mahlzeiten und Sondenernährung
Für den Fall, dass Bewohner*innen Hilfe bei der Einnahme der Mahlzeiten benötigen, steht ihnen unser Pflegeteam zur Seite. Und sollte eine Sondenernährung notwendig sein, haben wir Experten für Sondenkost, die unsere Bewohner*innen beraten und betreuen.
Immer genug trinken!
Für ältere Menschen ist es besonders wichtig, genug zu trinken! Alle bei uns im Haus angebotenen Getränke sind deshalb leicht zugänglich und kostenlos.
Fallbesprechung
Bei einer Fallbesprechung kommen mehrere Pflegekräfte und ggf. Ärzte zusammen, um die Pflegesituation einer*s bestimmten Bewohner*in zu besprechen. Ziel der Fallbesprechung ist es, alle Beteiligten auf einen einheitlichen Wissensstand zu bringen und bei Pflegeproblemen gemeinsame Lösungsstrategien zu entwickeln.
Fernsehanschluss
Siehe: Rundfunk
Fernsehen
Siehe: Rundfunk
Feste und Feiern
Spaß und gute Laune in Gemeinschaft sind wichtig für das Wohlbefinden. Deshalb laden wir unsere Bewohner*innen regelmäßig zu Feierlichkeiten ein. Von Karneval und Frauentag über Ostern, Weihnachten und Erntedank – bis hin zum bunten Cocktailnachmittag. Alle Feste und Feiern werden in der Regel von den Mitarbeiter*innen unserer Sozialen Betreuung organisiert und gemeinsam mit den Bewohner*innen vorbereitet. Die geplanten Veranstaltungen werden in der Regel in einem Jahreskalender vermerkt, der in den Wohnbereichen aushängt.
Freiheits-entziehende Maßnahmen (FEM), Fixierung
Manchmal droht bei pflegebedürftigen Personen die Gefahr von schweren Stürzen, Unfällen oder Selbstverletzungen, sobald sie unbeaufsichtigt sind. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, dass diese Personen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden müssen.
Zu den freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) gehören laut Gesetz z.B.: Bettgitter, Bauchgurte, das Feststellen der Rollstuhlbremse etc. Auch die Gabe von stark sedierenden Medikamenten kann zu den freiheitsentziehenden Maßnahmen zählen.
Soweit möglich werden solche Manahmen mit dem Einverständnis der Betroffenen durchgeführt. In der Regel erfordern sie jedoch einer richterlichen Anordnung oder Erlaubnis seitens des Betreuungsgerichtes. Anderenfalls werden freiheitsentziehende Maßnahmen als Straftat angesehen!
FEM vermeiden!
In unserer Einrichtung sind wir bestrebt, alle Arten von freiheitsentziehenden Maßnahmen zu vermeiden und nur als allerletztes Mittel im Notfall einzusetzen.
Friseur & Fußpflege
Um unnötige Fahrten und Transporte für unsere Bewohner*innen zu vermeiden, holen wir viele Dienstleistungen zu uns ins Haus. Dazu zählen auch Friseurleistungen und medizinische Fußpflege, die bequem auf den Zimmern der Bewohnerinnen durchgeführt werden. Termine können in unserer Verwaltung angefragt werden. Hier erhalten Sie auch Informationen über das Leistungsangebot und die aktuellen Preise.
Fußpflege
Siehe: Friseur & Fußpflege
Garten
Der große Garten ist das namensgebende Highlight unseres Hauses. Mit seinen alten Bäumen, kleinen Teichen, Lauben und Sitzgelegenheiten lädt er dazu ein, die Natur zu genießen, Vögel zu beobachten, sich mit anderen zu treffen, einen Plausch zu halten und vieles mehr. Der Garten wird auch für viele unserer Events und Veranstaltungen genutzt – wie z. B. für unser jährliches Sommerfest. Zudem wurden hier Hochbeete angelegt, auf denen unsere Bewohner*innen nach Wunsch selbst etwas pflanzen und ernten können. Machen Sie sich bei einer Besichtigung selbst ein Bild davon, welche Möglichkeiten unser Garten bietet.
Gemeinschaftsräume
Siehe: Tagesräume
Gesetzliche Betreuung
Nicht immer sind Menschen in der Lage, bis zum Lebensende all ihre Entscheidungen selbstständig und im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten zu treffen. Damit solchen Fällen im Sinne des/der Pflegebedürftigen entschieden werden kann, empfehlen wir frühzeitig mit einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung vorzusorgen. Liegen keine entsprechenden Vollmachten vor, kann vom Amtsgericht eine gesetzliche Betreuungskraft bestimmt werden – entweder als ehrenamtliche Betreuungskraft (z.B. ein Angehöriger) oder mit der Bestellung eines Berufsbetreuers Sie kümmert sich um alle (rechtlichen) Belange, die von den Betroffenen nicht mehr eigenständig entschieden werden können. Um frühzeitig verbindliche Regelungen für Betreuung und Versorgung zu treffen und sicherzustellen, dass im Sinne der pflegebedürftigen Person gehandelt wird, bieten wir Beratungen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase gemäß § 132g Abs. 3 SGB V an.
GEZ
Siehe: Rundfunkgebühr
Gottesdienste
Unser Haus ist offen für Menschen aller Kulturen, Weltanschauungen und Glaubensrichtungen. Wir ermöglichen es unseren Bewohner*innen, ihren Glauben zu leben und an Gottesdiensten teilzunehmen. Für unsere zumeist christlichen Bewohner*innen werden vom Team unserer sozialen Betreuung regelmäßig Gottesdienste in unserm Hause organisiert. Für Mitglieder anderer Kirchen und Religionsgemeinschaften versuchen wir passende Angebote und Lösungen zu finden. Wenden Sie sich hierzu an unsere Verwaltung.
Grundpflege
Zur Grundpflege gehört die Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten, die gesundheitsbedingt nicht oder nur unvollständig ausgeführt werden können. Dazu zählen vor allem Körperpflege, Ernährung und Mobilität, aber auch gesundheitliche Vorbeugung oder Kommunikation.
Handtücher
Siehe: Bettwäsche
Hausarzt
Siehe: Ärzt*innen
Haushalt
Siehe: Hauswirtschaft
Haustiere
Der Kontakt zu Tieren kann für ältere Menschen sehr wertvoll sein, insbesondere bei demenziellen Erkrankungen. Tiere können kognitiv stimulierend wirken und Kindheitserinnerungen wecken. Sie regen die Feinmotorik an (Streicheln), motivieren zu Bewegung, sind Gesprächsthema und geben Nähe und Wärme. Aus diesem Grund versuchen wir unsere Bewohner*innen regelmäßig in Kontakt zu Haus- oder Nutztieren zu bringen. Entweder, indem wir die Tiere von ihren Besitzern auf unser Gelände bringen lassen oder indem wir Ausflüge z. B. zu Höfen oder in Tierparks in der Region organisieren. Ein Beispiel ist unser Besucherhund Freddy, der in der Regel einmal pro Woche zu uns gebracht wird. Die Haltung eigener Haustiere können wir unseren Bewohner*innen leider nicht gestatten. Sollten Sie Haustiere zu einem Besuch mitbringen wollen, informieren Sie uns kurz darüber.
Hauswirtschaft
Ob Kochen, Spülen, Waschen oder Putzen: hauswirtschaftliche Tätigkeiten bringen Struktur in den Tages- und Wochenablauf unsere Bewohner*innen und geben ein Gefühl von Vertrautheit. Wir ordnen die Mitarbeiter*innen unseres Hauswirtschaftsdienstes den jeweiligen Wohngruppen zu, um die Beziehung zu den Bewohner*innen zu fördern und eine gleichbleibende Arbeitsqualität sicherzustellen.
Auf Wunsch können aktive Bewohner*innen auch bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten helfen – zum Beispiel in unserem Wäscheservice. Die Arbeit im Team fördert Koordination und Gedächtnis, stärkt Nähe und Kommunikation, ist sinnstiftend und macht Spaß!
Heilmittel
Zu den von uns eingesetzten Heilmitteln zählen maßgeblich
- Physiotherapie,
- Ergotherapie und
- Logopädie
Heimbeirat
Der Heimbeirat ist ein gewähltes Gremium aus Bewohner*innen, die sich als Interessenvertreter*innen für die Bewohner*innen einsetzen und in Angelegenheiten des Heimbetriebes mitentscheiden. Die Heimbeirät*innen vermitteln zwischen der Heimleitung und den Bewohner*innen und sind an allen Entscheidungen zu beteiligen, in denen ein Mitwirkungsrecht durch die Bewohner*innen besteht. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Heimbeirates sind durch das Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes (SbStG) des Landes Schleswig-Holstein geregelt.
Der Heimbeirat wird von den Bewohner*innen gewählt. Wenn das aber alles nicht klappt und kein Beirat zustanden kommt, dann können Heimfürsprecher*innen von der Heimaufsicht berufen werden; hierzu gibt es auch eine Urkunde ,,.
Heimfürsprecher
Siehe: Heimbeirat
Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll Menschen, die auf Missstände (z. B. in Pflegheimen) aufmerksam machen, effektiv schützen. Seit Dezember 2023 gilt das Gesetz für alle Unternehmen und Organisationen. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht die Einrichtung von Meldestellen vor, an die Hinweisgeber Verstöße melden können. Die Meldestellen sind verpflichtet, die Identität der Hinweisgeber zu schützen. Sie dürfen keine Informationen weitergeben, die Rückschlüsse auf die Identität des Hinweisgebers zulassen. Infos zum Meldesystem der Stadt Norderstedt erhalten Sie unter https://hinweis-norderstedt.de/whistleblower/portal/de
Hygiene
Das HACCP-System (Hazard Analysis and Critical Control Points) ist ein strenges Hygienekonzept für den Lebensmittelbereich. Es vereint viele verschiedene Maßnahmen, um Gesundheitsrisiken aus dem Verzehr von Lebensmitteln zu vermeiden. Wie alle Senioreneinrichtungen arbeitet das Haus im Park mit einem Hygienesicherungskonzept auf Basis der HACCP-Systems.
Informationen für Angehörige und Bezugspersonen
Beim Einzug in unser Haus haben Bewohner*innen, ihre Angehörigen und Bezugspersonen viele organisatorische Fragen. Damit Sie sich möglichst schnell über die Angebote und Strukturen verschaffen, erhalten Sie eine Mappe mit allen wichtigen Informationen. Für weitere Fragen stehen unsere Mitarbeiter*innen des in den Wohnbereichen sowie der Verwaltung gerne zur Seite.
Inkontinenz, Inkontinenz-Versorgung
Gegen Inkontinenz gibt es Produkte wie Einlagen, Vorlagen, Pants und Flex-Systeme. Die Kosten für solche „saugenden Inkontinenzhilfen“ werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Den betroffenen Bewohner*innen werden die benötigten Inkontinenzmaterialien von unserem Haus gestellt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse.
Für Bewohner*innen in Kurzzeitpflege gilt: Sie sollten ihre gewohnten und bewährten Inkontinenzmaterialien selbst mitbringen. Zusätzlich benötige Inkontinenzartikel können wiederum über unser Haus bestellt werden. Die Kosten für solche Zusatzbestellungen werden mit den Bewohner*innen direkt abgerechnet. Sie können nachträglich von der Krankenkasse übernommen werden.
Investitionskosten
Die Investitionskosten lassen sich mit der „Netto-Kaltmiete“ einer Wohnung vergleichen. Sie umfassen alle Kosten für das Gebäude und die Haustechnik inklusive Anschaffung, Instandhaltung und Finanzierung.
Kabelanschluss
Siehe: Rundfunk
Kleidung, Kleidungs-Kennzeichnung
Siehe Wäscherei
Körperpflege-Produkte
Die meisten Menschen verwenden am liebsten Körperpflegeprodukte, die sie kennen und an die sie sich gewöhnt haben – manchmal über Jahrzehnte. Wir unterstützen solche individuellen Vorlieben und sehen sie als Teil des Wohlbefindens. Bewohner*innen können die von ihnen gewünschten Körperpflegeartikel daher selbst wählen, sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen. Geht ein Produkt zur Neige, kommen die zuständigen Pflegekräfte auf die Bewohner*innen zu. LINK ZU BRINGLIESEL – das gewohnte Mittel muss selbst gekauft werden. Es gibt ansonsten eine Grundversorgung mit Standardprodukten
Krankengymnastik
Siehe:
Physiotherapie
Physiotherapeuten
Küche
Wir achten auf eine schmackhafte ausgewogene, gesunde und altersgerechte Ernährung unserer Bewohner*innen. Deshalb wird in unserer Küche wird jeden Tag frisch gekocht und gebacken. Regionale und saisonale Gerichte spielen dabei eine wichtige Rolle. Auch auf die persönlichen Wünsche und Vorlieben unserer Bewohner*innen gehen wir so gut wie möglich ein. Täglich stehen mehrere Gerichte zur Wahl, die individuell portioniert werden können. Die Auswahl treffen die Bewohner*innen anhand eines vorab ausgehängten Speiseplans. Die Mahlzeigen werden in der Regel gemeinsam in den Küchen der Wohnbereiche eingenommen.
Kurzzeitpflege
Für den Fall, dass pflegende Angehörige verhindert sind oder eine Auszeit benötigen, gibt es unsere Kurzzeitpflege. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Die maximale Dauer hängt davon ab, wann die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Weitere Infos unter Pflegekosten.
Leitbild
Das Haus im Park soll ganz unterschiedlichen Menschen ein angenehmes Zuhause mit vertrauensvoller Atmosphäre bieten, in dem sie selbstbestimmt und in Würde leben können. Um diesen Anspruch sicherzustellen, arbeiten wir nach einem klaren Leitbild.
Logopädie
Logopädie ist eine Behandlungsform, mit der Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- oder Hörbeeinträchtigungen gemindert werden sollen – unter anderem auch, um die Kommunikationsfähigkeit oder die Gedächtnisleistung zu verbessern. Die Behandlung wird von ausgebildeten Logopäden durchgeführt.
Lymphdrainage
Bei Bedarf können unsere Bewohner*innen Lymphdrainage in Anspruch nehmen. Mit dieser physiotherapeutischen Methode wird das Einlagern von Gewebsflüssigkeiten verhindert bzw. behoben. Lymphdrainage wird auf Verordnung des Hausarztes durchgeführt und in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Alternativ kann die Leistung auch privat abgerechnet werden.
Manuelle Therapie
Bei Bedarf erhalten unsere Bewohner*innen manuelle Therapie. Diese physiotherapeutische Methode kommt bei Funktionsstörungen der Gelenke und des Bewegungsapparates zum Einsatz. Manuelle Therapie wird vom Hausarzt verschrieben und in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Alternativ kann die Leistung auch privat abgerechnet werden.
Medikamente
Werden von den behandelnden Ärzt*innen Medikamente verordnet und entsprechende Rezepte ausgestellt, sorgt unser Pflegeteam für die Beschaffung der Medikamente. Wir arbeiten hierzu mit Norderstedter Apotheken zusammen. Alle benötigten Medikamente werden schnellstmöglich geliefert. Bei Bedarf erfolgt eine Prüfung auf Verträglichkeit oder Sondengängigkeit.
Medizinischer Dienst (MD)
Der Medizinische Dienst (MD) ist eine formell unabhängige, sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungseinrichtung für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen.
Wird z. B. ein Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse gestellt, beauftragt diese ein Gutachten beim MD. Der MD vereinbart dann mit den Antragstellenden einen persönlichen Termin zur Feststellung bzw. Aktualisierung eines Pflegegrades, der dann bei der Pflegekasse beantragt werden kann. Für einenPflegeplatz in unserer Einrichtung muss mindestens Pflegegrad 2 nachgewiesen werden.
Siehe auch Pflegegrad
Möbel, Mobilar
Unsere Zimmer verfügen über eine Grundausstattung an Möbeln, zu denen Bett, Schrank, Tisch, Stühle und Vorhänge gehören. Damit sich unsere Bewohner*innen rundum wohlfühlen, können sie ihr Zimmer mit eigenen Möbelstücken, Bildern und anderen vertrauten Gegenständen wohnlich einrichten. Dies ist gerade für Menschen mit demenziellen Erkrankungen wichtig, um einen Bezug zu ihrer bisherigen Lebenswelt zu behalten.
Palliativversorgung
In der letzten Lebensphase ist manchmal eine besondere palliative Betreuung notwendig. Hierfür haben wir Kooperationen mit dem Palliativnetzwerk SH und Omega
Patchen
Beim Patchen werden die Kleidungsstücke der Bewohner*innen mit Namenskennzeichnungen versehen. Die Kennzeichnung ist erforderlich, um Kleidungsstücke nach dem Waschen ihren Besitzer*innen zuordnen zu können. Siehe auch: Wäscherei
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legt eine Person schriftlich fest, welche Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe sie gestattet oder untersagt, sollte sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr dazu in der Lage sein, ihren Willen hierzu selbst zu äußern. Anhand dierser Verfügung können Betreuer*innen oder Bevollmächtigte im Sinne der betreffenden Person handeln.
Um frühzeitig verbindliche Regelungen für Betreuung und Versorgung zu treffen, bieten wir Beratungen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase gemäß § 132g Abs. 3 SGB V an.
Eine Vorlage für eine Patientenverfügung finden Sie unter Downloads
Pflege
In Pflegeeinrichtungen umfasst der Begriff Pflege ganz allgemein die Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen durch professionelle Kräfte. Die Pflegeleistung gliedert sich in drei Bereiche:
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Indirekte Pflege
Pflegecharta
In der Pflegecharta sind die Rechte pflegebedürftiger Menschen aufgelistet und erläutert. Sie wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) initiiert und in einer Arbeitsgruppe u.a. zusammen mit dem Deutschen Zentrum für Altersfragen entwickelt. Die Pflegecharta wurde 2005 verabschiedet. Siehe auch: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/pflege-charta-96110
Pflegedienstleitung (PDL)
Die Pflegedienstleitung (PDL) führt das gesamten Pflegepersonal unseres Hauses. Sie ist für alle pflegerischen Belange zuständig und steht Ihnen bei Fragen persönlich oder telefonisch mit Rat und Hilfe zur Seite.
Pflegegrade
Um einen Platz in einer Pflegeeinrichtung beanspruchen zu können, muss ein Pflegegrad nachgewiesen werden. Er ist entscheidend dafür, welche Zuschüsse Versicherte von der Pflegekasse erhalten. Es gibt insgesamt 5 Pflegegrade (1 = geringer Pflegebedarf, 5 = hoher Pflegebedarf). Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD). Sie berücksichtigt Mobilität, kognitive Fähigkeiten und psychische Problemlagen. Das heißt: nicht der Pflegeaufwand ist Kriterium für die Pflegebedürftigkeit, sondern der Grad der Selbstständigkeit. So sollen Menschen mit demenziellen oder psychischen Erkrankungen die gleichen Pflegeleistungen erhalten können, wie Pflegebedürftige mit körperlichen Beeinträchtigungen.
Ab Pflegegrad 2 wird vom MD in der Regel eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung ausgestellt. Sie ermöglicht es, dass die Pflegeeinrichtung ihre Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen kann. Angehörige sollten deshalb frühzeitig – mindestens ein halbes Jahr vor dem geplanten Umzug ins Pflegeheim – zu ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse Kontakt aufnehmen.
Allgemein gilt: Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit steigt auch die Höhe der Leistungen. Die Pflegekasse bezuschusst jedoch nur Pflegeleistungen und Hilfsmittel. Weitere Kosten – zum Beispiel für Unterkunft und Verpflegung – müssen als Eigenanteil selbst getragen werden.
Pflegekosten
In den Pflegekosten sind die Kosten für Grundpflege, Behandlungspflege und indirekte Pflege enthalten.
Pflegeteam
In unserem Haus hat jeder Wohnbereich ein eigenes Pflegeteam. Es setzt sich aus Pflegefachkräften, Pflegeassistent*innen und hauswirtschaftlichen Mitarbeiter*innen zusammen. Vorgesetzte des Pflegeteams ist die Pflegedienstleitung (PDL). Im Rahmen der Bezugspflege wird darauf geachtet, dass unsere Bewohner*innen immer eine*n feste*n Ansprechpartner*in im Pflegeteam haben.
Pflegevisite
Bei der Pflegevisite wird eine kritische Betrachtung der Pflegesituation vor Ort vorgenommen. Dabei wird ein intensiver Austausch aller beteiligten Pflegepersonen angestrebt der die Pflegequalität, die Pflegemaßnahmen und die Zufriedenheit von Bewohner*innen und Angehörigen einbezieht. Die Pflegevisite wird in der Regel gemeinsam von den verantwortlichen Bezugspflegekräften mit der Wohnbereichs- oder Pflegedienstleitung durchgeführt. Auch Angehörige können bei der Pflegevisite dabei sein. Eine Pflegevisite wird bei allen Bewohner*innen mindestens einmal im Jahr durchgeführt. Sie gehört zur internen Qualitätsmanagement
Physiotherapeuten
Zur aktiven und passiven Mobilisierung unserer Bewohner*innen haben wir kompetente und erfahrene Physiotherapeut*innen im Team. Sie behandeln Erkrankungen des Bewegungsapparates, die Folgen von Schlaganfall- und Parkinsonerkrankungen und vieles mehr. Physiotherapie wird in der Regel vom Hausarzt verordnet und von den Krankenkassen übernommen. Die Leistungen können in Einzelfällen aber auch privat bezogen und abgerechnet werden.
Physiotherapie
Physiotherapie ist ein spezifisches Training oder die äußerliche Anwendung von Heilmitteln, um Beweglichkeit und Funktionsfähigkeit des Bewegungsapparats zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern. Die Behandlung wird von ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt
PIA – Psychiatrische Institutsambulanz
Die Psychiatrische Institutsambulanz (PIA) ist ein ambulantes Behandlungsangebot der Asklepios Klinik Nord. In der PIA werden Menschen behandelt, die nicht oder nicht hinreichend psychiatrisch bzw. psychotherapeutisch durch niedergelassene Fachärzte und Psychotherapeuten betreut werden können. Weitere Informationen unter: https://www.asklepios.com/hamburg/nord/psychiatrie-ochsenzoll/experten/psychiatrie-und-psychotherapie-ochsenzoll/psychiatrisch-psychotherapeutisches-ambulanzzentrum/zentrum-ochsenzoll-pia/
Qualität, Qualitätssicherung
Alle Seniorenheime sind gesetzlich dazu verpflichtet, eigene Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchzuführen. Sie sollen dafür sorgen, das Qualitätsniveau in allen Bereichen zu halten bzw. zu optimieren. Das interne Qualitätsmanagement gibt Mitarbeiter*innen, externen Dienstleistern und Kooperationspartnern maximale Sicherheit, dass Prozesse und Tätigkeiten den vorgegebenen Qualitätsmaßstäben entsprechen.
Ergänzend dazu finden externe Qualitätsprüfungen statt, in denen die Leistungsqualität kontinuierlich bewertet wird. Die Prüfungen sollen allen Führungskräften eine neutrale Einschätzung der Qualität ermöglichen und bei Bedarf Korrekturen im Qualitätsmanagement vorantreiben. Externe Qualitätsprüfungen werden mindestens einmal jährlich durchgeführt vom Medizinischen Dienst, von der Heimaufsicht, vom Gesundheitsamt sowie vom Veterinäramt (Küche). Hinzu kommen sporadische Sicherheitsprüfungen seitens der örtlichen Feuerwehr.
Reinigung, Reinigungsdienst
Unser Reinigungsteam ist täglich im Einsatz und sorgt für hygienische Sauberkeit. Alle Sanitäranlagen und Aufenthaltsräume werden wochentäglich gereinigt. Die Zimmer sowie alle öffentlich zugänglichen Flächen werden mindestens zweimal pro Woche gereinigt. Die Fenster werden mehrmals jährlich von einem externen Dienstleister geputzt. Die Vorhänge werden mindestens einmal pro Jahr gewaschen.
Rundfunk
In jedem Bewohner*innen-Zimmer steht ein kostenloser Kabelanschluss zum Empfang von Radio- bzw. Fernsehprogrammen bereit. Entsprechende Empfangsgeräte wie Radio oder Fernseher sind selbst anzuschaffen bzw. mitzubringen und werden nicht vom Haus gestellt. Siehe auch: Rundfunkgebühr
Rundfunkgebühr
Bewohner*innen in der stationären Pflege sind von der Rundfunkgebühr befreit. Bitte informieren Sie den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (früher GEZ) über den Einzug in unsere Einrichtung.
Sanitätshaus
Sanitätshäuser bieten medizinische Hilfsmittel und Verbrauchsmaterial an. Dazu zählen Bandagen, Prothesen, Pflegebetten, Gehhilfen, Kompressionsstrümpfe, orthopädische Einlagen und vieles mehr. Um unseren Bewohner*innen Zeit und Wege zu sparen, arbeiten wir eng mit einem Norderstedter Sanitätshaus zusammen, dessen Mitarbeiter*innen auch zu uns ins Haus kommen - zum Bespiel zum Maßnehmen, für Anpassungen oder um kleinere Wartungen und Reparaturen durchzuführen.
Schweigepflicht
Siehe Datenschutz
Seelsorge
Gerade ältere Menschen sind häufig mit schmerzhaften Themen wie Abschied, Tod oder körperlichen Problemen konfrontiert. Seelsorge kann hier Kraft und Trost spenden sowie emotionale Unterstützung geben. Das Team unserer sozialen Betreuung holt bei Bedarf Seelsorger*innen ins Haus, die Gespräche und Begleitung anbieten. Auch Besuche der vertrauten Seelsorger*innen aus den Heimatgemeinden unserer Bewohner*innen werden ermöglicht und unterstützt. Ferner werden Gottesdienste organisiert und Gottesdienstbesuche für Bewohner*innen aller Glaubensrichtungen ermöglicht.
Sexualität im Alter
Sexualität im Alter sollte kein Tabuthema sein. Wir stehen dem Wunsch nach sexueller Entfaltung bei unseren Bewohner*innen positiv gegenüber und versuchen Wege zu finden, die den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten der einzelnen Person gerecht werden.
Sicherheit
Siehe: Sturzprophylaxe
Spezielle Pflege
Siehe Behandlungspflege
Sturzprophylaxe
Stürze und Sturzverletzungen können für ältere Menschen sehr gefährlich sein. Deshalb kümmern wir uns aktiv um die Sicherheit unserer Bewohner*innen. Unser Pflegeteam stellt bei Bedarf Hilfsmittel wie Rollatoren, Gehhilfen oder Protektoren-Hosen bereit. Zusätzlich unterstützen unsere Therapeuten die individuelle Gangsicherheit mit speziellen Trainings. Darüber hinaus bieten wir unseren Bewohner*innen regelmäßig Kraft- und Balancetrainings an, in denen sie spielerisch die körperliche Sicherheit erhalten oder steigern können. Für Fragen zur Sicherheit und zur Sturzprophylaxe sind wir gerne für Sie da.
Tagesablauf
Jeder Mensch hat eigene Vorlieben bei der Tagesgestaltung. Deshalb ermöglichen wir es unseren Bewohner*innen, ihren Tagesablauf soweit wie möglich eigenständig und entsprechend ihrer individuellen Gewohnheiten zu gestalten. Das beginnt bereits bei den großzügigen Zeitfenster für die gemeinsame Einnahme von Mahlzeiten. Unser Pflegeteam gibt bei Bedarf die notwendige Unterstützung. Darüber hinaus machen wir unseren Bewohner*innen viele wechselnde Angebote zur aktiven Tagesgestaltung. Diese reichen von der morgendlichen Gymnastik bis hin zu Festen, Feiern und Vorführungen. Alle Bewohner*innen werden über die Angebote informiert und zur Teilnahme eingeladen.
Tagespflege
Die Tagespflege schließt die Lücke zwischen häuslicher und stationärer Pflege. Sie kann eine stationäre Pflege verkürzen oder hinauszögern sowie dazu dienen, pflegende Angehörige temporär zu entlasten. Unser Tagespflegeangebot befindet sich noch im Aufbau. Wir planen den Bau einer Tagespflegeeinrichtung, die 2025 ihren Betrieb aufnehmen soll. Weitere Informationen zum Fortschritt unseres Tagespflegeangebotes geben wir Ihnen gern.
Tagesräume, Gemeinschafts-Räume, Aufenthaltsräume
In unserem Haus gibt es mehrere Gemeinschaftsbereiche, die den Bewohner*innen für als Treffpunkte, Rückzugsorte oder für Aktivitäten offenstehen. Jeder Wohnbereich hat mehrere Sitzecken sowie eine geräumige Wohnküche, in der auch gemeinsame Mahlzeiten eingenommen werden. Hinzu kommt das große Foyer im Erdgeschoss, das auch mit Zugang zum Garten hat. Es dient das als Aufenthaltsbereich und Treffpunkt, wird für Feste und Feiern genutzt und vieles mehr.
Taschengeld
Siehe
Barbetrag
Verwahrgeldkonto
Telefon, Telefonanschluss
Jedes Zimmer ist für den Anschluss eines Telefons vorbereitet. Wird ein eigener Festnetzanschluss im Zimmer gewünscht, ist dieser bei einem Telefonanbieter nach Wahl zu beauftragen. Anfallende Anschlussgebühren sowie alle laufenden Kosten für die Nutzung sind von der/dem Bewohner*in selbst zu tragen. Falls gewünscht, vermitteln wir entsprechende Leistungen und sind bei den Formalitäten behilflich. Ein Telefonapparat ist selbst mitzubringen.
Therapeuten
Siehe:
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Logopädie
Tiere
Siehe: Haustiere
TV-Anschluss
Siehe: Rundfunk
Unterkunft
Die Unterkunftskosten lassen sich mit den „Betriebskosten“ einer Wohnung vergleichen. Sie umfassen z. B. Kosten für Verwaltung, Heizung, Strom, Hausmeister, Gartenpflege etc.
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege bedeutet, dass sich die Hauptpflegepersonen für einen begrenzten Zeitraum vertreten lassen. Zum Beispiel, wenn pflegende Angehörige aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Überlastung eine Auszeit benötigen. In diesem Falle können Pflegebedürftige für einige Tage oder Wochen in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden.
Verpflegung
In den Verpflegungskosten sind Kosten für Lebensmittel und Betriebsmittel ebenso enthalten wie die Koaten für Küchenpersonal und Hausservice
Verwahrgeldkonto
Auch während einer dauerhaften stationären Betreuung fallen private Ausgaben an. Hierzu zählen zum Beispiel Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, aber auch private Ausgaben für Friseur und Fußpflege oder kleine Einkäufe. Diese Ausgaben werden durch die Einrichtung abgewickelt; hierfür wird ein separates Verwahrgeld-Konto geführt, über das der Bewohner quartalweise eine Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben erhält. Die Verwahrgeldverwaltung wird vollständig unabhängig und separat von der Haus-im-Park-Buchhaltung geführt, und von den Wirtschaftsprüfern kontrolliert.
Vollstationäre Pflege
Vollstationäre Pflege ist mit dem Umzug in eine Pflegeeinrichtung gleichzusetzen.
Vorsorgevollmacht
Ist eine Person aufgrund einer Erkrankung nicht mehr Geschäfts- oder Einwilligungsfähig, kann sie ihre Angelegenheiten von einer Person ihres Vertrauens regeln lassen. Hierzu bedarf es einer schriftlich niedergelegten Vorsorgevollmacht. Die bevollmächtigte Person wird darin ermächtigt, dem Willen des/der Vollmachtgebenden Ausdruck und Geltung zu verleihen.
Um frühzeitig verbindliche Regelungen für Betreuung und Versorgung zu treffen, bieten wir Beratungen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase gemäß § 132g Abs. 3 SGB V an.
Eine Vorlage für eine Vorsorgevollmacht finden Sie unter Downloads
Wäscherei
Saubere Kleidung schafft ein gutes Gefühl. In unserer hauseigenen Wäscherei wird die Wäsche unserer Bewohner*innen gewaschen, maschinell getrocknet und gebügelt. Die saubere Wäsche wird danach wieder auf das Zimmer gebracht. Wichtig: Die Wäsche muss bei 60° waschbar und trocknergeeignet sein (keine Feinwäsche, Wolle, Kaschmir etc.). Eine chemische Reinigung ist bei uns im Hause nicht möglich.
Damit unser Wäscheservice die Kleidung den jeweiligen Bewohner*innen zuordnen kann, muss jedes Kleidungs- bzw. Wäschestück vor der ersten Wäsche mit Namen gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung wird auf Wunsch von unseren Mitarbeiter*innen übernommen. Bei Fragen zur Kennzeichnung/zum Patchen wenden Sie sich an unser Verwaltungsteam. Nicht gekennzeichnete Wäsche bitte zur Kennzeichnung in die Verwaltung bringen.
Wertgegenstände
Ob Uhren, Schmuck oder Bargeld: Für die Wertgegenstände unserer Bewohner*innen können wir keinerlei Haftung übernehmen. Zur Verwahrung im Zimmer gibt es in vielen Kleiderschränken ein abschließbares Fach. Ansonsten können Wertgegenstände im Tresor der Verwaltung aufbewahrt werden.
Zahnarzt
s. Ärzt*innen
Zimmer
Siehe: Bewohner*innen-Zimmer
Zufriedenheit
Wir wollen, dass unsere Bewohner*innen und ihre Angehörigen rundum zufrieden sind. Deshalb führen wir im Rahmen der Pflegevisite regelmäßige Zufriedenheitsbefragungen durch. Sollten Sie Anmerkungen, Vorschläge, Beschwerden, Lob oder Kritik äußern wollen, haben unsere Mitarbeiter*innen immer ein offenes Ohr für Sie.
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Zusätzliche Betreuungsleistungen dienen in erster Linie zur Hilfe im Alltag, aber auch kreative Aktivitäten oder Bewegungsangebote gehören dazu. Ob Spaziergänge, Bewegungsübungen, leichte Gartenarbeit, Basteln, Malen, Tanzen, Spielen, Musizieren … das Angebot ist äußerst vielseitig. Bei der Auswahl der Aktivitäten achten unsere Betreuungskräfte selbstverständlich auf die individuelle Verfassung und den tagesaktuellen Gesundheitszustand der Bewohner*innen.
Zuzahlungsbefreiung
Jeder Versicherte muss für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel Zuzahlungen leisten. Bei chronisch Kranken liegt die finanzielle Belastung bei 1 % des jährlichen Einkommens. Diese finanzielle Eigenleistung kann man auch im Vorwege an die Krankenkasse zahlen – und ist dann für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit. Der Verwaltungsaufwand reduziert sich dadurch erheblich. Die Zahlungsbefreiung muss jährlich neu beantragt werden.
Nichts vergessen: Checklisten rund um den Umzug
Rund um den Umzug in eine Pflegeeinrichtung gibt es vieles zu bedenken, zu beachten und zu organisieren. Das reicht vom Zusammenstellen wichtiger Unterlagen und Dokumente über die Kündigung von Versicherungen bis zur Beauftragung des Umzugsunternehmens. Damit Sie den Überblick behalten und nichts vergessen, stellen wir Ihnen hier Checklisten zum Download bereit:
Checkliste für den Einzug ins Haus im Park
Damit Ihr Umzug ins Haus im Park reibungslos vonstattengehen kann, benötigen wir einige Dokumente von Ihnen. Anhand der nachfolgenden Liste können Sie die Unterlagen einfach bereitstellen.
Checkliste für die Umzugsplanung
Wer in eine Pflegeeinrichtung umzieht, muss vieles beachten und berücksichtigen. Zugleich können durch den Umzug hohe Kosten entstehen. Die nachfolgende Liste unterstützt Sie dabei, alles Wichtige im Blick zu behalten und ggf. Unterstützung zu beantragen.
Mehr erfahren: Tipps und Links
Auf unserer Homepage haben wir Ihnen bereits eine Vielzahl wichtiger Informationen rund um das Wohnen und Arbeiten im Haus im Park zusammengestellt. Alle, die noch mehr wissen wollen, empfehlen wir einen Blick auf die folgenden Websites:
Pflegestützpunkt SE
Der Pflegestützpunkt (PSP) im Kreis Segeberg ist die örtliche Auskunfts- und Beratungsstelle für Menschen mit Pflegebedarf bzw. deren Angehörige.
Linksammlung vom Pflegestützpunkt SE
Die umfangreiche Linksammlung vom Pflegestützpunkt im Kreis Segeberg enthält Links zu wichtigen regionalen und überregionalen Informations- und Beratungsstellen
Hilfe zur Pflege beantragen
Wer pflegebedürftig ist, hat unter Umständen Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“. Unter welchen Bedingungen diese Sozialleistung beantragt werden kann und wie der entsprechende Antrag zu stellen ist, darüber informiert diese Seite des Kreises Segeberg.
Der Pflegelotse
Der Pflegelotse ist ein unabhängiges und kostenloses Informationsportal des vdek, das bei der Suche nach geeigneten Pflegeeinrichtungen im gesamten Bundesgebiet hilft.
Pflegestützpunkt Norderstedt
Die Kontaktdaten des Norderstedter Hauptbüro des Pflegestützpunktes im Kreis Segeberg
Neue Leben
Die Neue Leben ist eine deutsche Versicherungsgruppe mit Sitz in Hamburg. Im Rahmen einer Kooperation können unsere Mitarbeiter*innen ausgewählte Produkte zur freiwilligen privaten Altersvorsorge in Anspruch nehmen.
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Die Altersvorsorge für den Öffentlichen Dienst bietet unseren Beschäftigten eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung. Sie ist die größte Zusatzversorgungskasse Deutschlands.
Neue Personalbemessung (seit dem 1.7.2023)
Seit 2023 wird der Personalschlüssel durch ein neues Personalbemessungsverfahren (PeBeM) abgelöst. Der Artikel erläutert, wie sich Pflegeeinrichtungen auf die Veränderungen vorbereiten sollten.
www.altenheim.net/neue-personalbemessung-wie-pflegeheime-sich-vorbereiten-sollten
Gesundheits-versorgungs-weiterentwicklungs-gesetz (GVWG)
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung regelt die tarifliche Bezahlung für Pflegekräfte und zugleich die Entlastung für Pflegebedürftige bei den Eigenanteilen.
www.bundesgesundheitsministerium.de/gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz
Empfehlungen zur Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege
Auf einer Fachveranstaltung wurden 2020 wissenschaftliche Ergebnisse zur Personalbemessung in der Langzeitpflege vorgestellt.
Das Personalbemessungsverfahren nach Prof. Rothgang
Im Zuge des zweiten Pflegestärkungsgesetzes entwickelte eine Bremer Forschungsgruppe, ein bundesweit einheitliches Personalbemessungsverfahren für die stationären Langzeitpflege. Dieses soll perspektivisch gesetzlich verankert werden.
www.pflegenetzwerk-deutschland.de/das-personalbemessungsverfahren-nach-prof-rothgang