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Pflegegrad rechtzeitig beantragen!
Egal ob Tages-, Kurzzeit- oder Vollstationäre Pflege: Für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung muss ein Pflegegrad nachgewiesen werden. Er ist entscheidend dafür, welche Zuschüsse Versicherte von der Pflegekasse erhalten können. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) und sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Sonst droht die Gefahr, dass die Unterbringungskosten nicht bezuschusst werden.
Seit 2017 wird die Pflegebedürftigkeit in fünf Pflegegrade eingeteilt (1 = geringer Pflegebedarf, 5 = hoher Pflegebedarf). Allgemein gilt: Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit steigt auch die Höhe der Leistungen. Die Pflegekasse bezuschusst jedoch nur Pflegeleistungen und Hilfsmittel. Weitere Kosten – zum Beispiel für Unterkunft und Verpflegung – müssen als Eigenanteil selbst getragen werden.
Um die Zuschüsse zu bekommen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Daraufhin folgt eine Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch den MD. Für die Einstufung werden unter anderem Mobilität, kognitive Fähigkeiten und psychische Problemlagen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Das heißt: nicht der Pflegeaufwand ist Kriterium für die Pflegebedürftigkeit, sondern der Grad der Selbstständigkeit. So sollen Menschen mit demenziellen oder psychischen Erkrankungen die gleichen Pflegeleistungen erhalten können, wie Pflegebedürftige mit körperlichen Beeinträchtigungen. Sollte der MD gar keinen oder einen falschen Pflegegrad festlegen, kann man Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegen.
Ab Pflegegrad 2 wird vom MD in der Regel eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung ausgestellt. Sie bestätigt, dass ein Heimaufenthalt für die pflegebedürftige Person erforderlich ist und ermöglicht es, dass die Pflegeeinrichtung ihre Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen kann. Angehörige sollten deshalb frühzeitig – mindestens ein halbes Jahr vor dem geplanten Umzug ins Pflegeheim – zu ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse Kontakt aufnehmen. Wer nicht pflegeversichert ist, muss sich an das zuständige Sozialamt wenden, das die Heimnotwendigkeit auch durch das Gesundheitsamt feststellen lassen kann.
Eine gute Übersicht zu den Pflegegraden, den Leistungen der Pflegekasse und der Antragstellung beim MD finden Sie unter: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/
Eine einfache und leicht verständliche Kurzübersicht der Leistungen (Stand 2018) stellt das Amt für Soziale Leistungen der Stadt Bielefeld unter folgendem Link zum Download als PDF bereit:
https://www.bielefeld-pflegeberatung.de/assets/mime/-UTQ3ZSLPdn3xc0g3CjVkIkkJmnZjInw7lft+hu,Sj7gHHewzPA5wkltUClzP7GSITKns/Die-Leistungen-der-Pflegekassen-im-Ueberblick.pdf
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