Aktuelles
Neue Besuchsregeln ab dem 21.09.2020
Zum Schutz der älteren Menschen mit Pflegebedarf in unserer Einrichtung haben wir zur Umsetzung eines Besuchskonzeptes folgende Regeln erarbeitet und setzen diese ab dem 21.09.2020 wie folgt um.
» Alle Regeln anzeigen
- Die Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen (Tragen eines Mund-NasenÂSchutzes, Abstandsgebot -1,5m, Händedesinfektion; Husten- und Niesetikette) werden selbstredend eingehalten.
- Die Besuche sind jeweils terminlich mit der Einrichtung zu vereinbaren; ohne telefonische Anmeldung oder per Mail darf und kann unsere Einrichtung und das Außengelände nicht betreten werden. Der Haupteingang bleibt temporär geschlossen. Die Besuchszeiten sind von Montag -Sonntag vormittags von 09.00 - 11.00 Uhr und nachmittags von 14.00 - 17.00 Uhr. In diesen Zeitkorridoren können die Besuchstermine wahrgenommen werden.
- Es wird nur so vielen Besucherinnen ein Zugang gewährt, dass die Abstands- und Hygieneregeln sicher eingehalten werden können.
- Der Besuch pro Bewohnerin ist auf max. zwei Personen (wenn erforderlich, z.B. aufgrund der physischen oder psychischen Verfasstheit der/des Besucher*in, maximal je eine Begleitperson) beschränkt.
- Die Besuche können im Garten, im Besuchsraum oder im Bewohnerzimmer unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden. Es ist immer ein MundÂNasen-Schutz zu tragen.
- Der Besuch im Bewohnerzimmer findet nur dort statt. Ein Umherlaufen im Haus, außer zum Aufsuchen und Verlassen des Zimmers, ist untersagt. Sollte Unterstützung jedweder Art nötig sein, kann der Besucher den Schwesternruf auslösen.
- Nach Betreten der Einrichtung hat der Besucher umgehend und auf dem kürzesten Weg das Bewohnerzimmer aufzusuchen und anschließend wieder zu verlassen.
- Es ist verpflichtend, sich in das Besucherformular zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung mit Namen und vollständiger Adresse sowie Telefonnummer einzutragen.
- Die Besucher werden mündlich und /oder schriftlich in die Hygieneregelung der Einrichtung eingewiesen. Diese Einweisung muss mit der Unterschrift bestätigt werden.
- Der Kontakt zu den anderen Bewohnern der Einrichtung ist untersagt. Bitte benutzen Sie nach Möglichkeit die Treppe. Der Fahrstuhl darf nur betreten werden, wenn sich kein/e Bewohnerin dort drinnen aufhält.
- Besucher*innen mit akuten Atemwegserkrankungen oder symptomatischen Erkrankungen dürfen das Gelände der Einrichtung und die Einrichtung selbst in keinem Fall betreten.
- Desinfektionsmittel und Hinweise zu deren Benutzung sind unmittelbar im Haupteingang und auf der Haupttreppe sowie im Besucherraum platziert.
- Mülleimer zur Entsorgung von Einmalartikeln sind aufgestellt.
- Der Umgang mit mitgebrachten Geschenken, Mitnehmen von Wäsche etc. wird vor dem Besuch geregelt.
- Es darf nur das ausgewiesene Besucher-WC benutzt werden.
- Das gemeinsame Verlassen der Einrichtung mit dem Bewohner/ der Bewohnerin ist nur nach terminlicher Absprache mit der Verwaltung möglich.
Diese Besuchsregelungen gelten zunächst bis zum 31.12.2020.
Sollten vermehrt Verdachtsfälle oder Symptome, die in Verbindung mit dem Covid-19 Erreger stehen, auftreten, behalten wir uns das Recht vor, die Besuche erneut zu beschränken.
Für Rückfragen stehen wir gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
Tel: 0 40 - 53 57 05 - 0 oder - 40
m.miziolek@dashausimpark.de
m.lesniewicz@dashausimpark.de

Zeit für eine Verschnaufpause
Die letzten Tage im September zeigten sich von ihrer besten sommerlichen sonnigen Seite.
Das war Anlass genug, mit den BewohnerInnen des Hauses einen Ausflug an die Elbe zum Fährhaus Schulau bei der Schiffsbegrüßungsanlage „Willkomm Höft“ zu unternehmen. Alle genossen das tolle Wetter und die frische Elbbrise bei einem ausgedehnten Spaziergang.
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